Biedermann, Reif, Hoenig & Ruff
A PROFESSIONAL CORPORATION
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Biedermann, Reif, Hoenig & Ruff, P.C.

Die Sozietät Biedermann, Reif, Hoenig & Ruff, P.C. hat es sich zu einer wesentlichen Aufgabe gemacht, die Rechtsberatung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen aus den Deutsch-sprechenden Teilen Europas in den Vereinigten Staaten in einer großen Bandbreite von Rechtsangelegenheiten zu übernehmen. Um diese Klienten möglichst effektiv vertreten zu können, haben wir ein Team von Anwälten zusammengestellt, die fließend Deutsch sprechen. Zudem sind uns die rechtlichen und kulturellen Herausforderungen bekannt, die die Eigenheiten von Rechtsstreitigkeiten in den USA für Mandanten aus diesen Gebieten Europas darstellen.

Seit über 30 Jahren haben unsere Anwälte enge Vertrauensbeziehungen zu Klienten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgebaut. Zu diesen Mandanten zählen einige der größten und bekanntesten Firmen der Welt. Aufgrund ihrer Größe und ihrer weltweiten Präsenz sind diese Klienten regelmäßig in rechtliche Angelegenheiten in den Vereinigten Staaten verwickelt. Unsere Anwälte haben in den letzten Jahren mehrere der am meisten beachteten Rechtsstreitigkeiten in den USA, in die Firmen aus der Deutsch-sprechenden Welt verwickelt waren, geführt.

Unsere Arbeit ist dennoch nicht auf die Vertretung von großen Firmen in Rechtsstreitigkeiten diesen Ausmaßes beschränkt. Wir vertreten auch regelmäßig die Interessen von Kleinunternehmen und mittelgroßen Betrieben, von denen sich viele ihrem ersten Gerichtsverfahren in den Vereinigten Staaten gegenüber sehen. Gerade für diese Mandanten sind unsere Fähigkeit, in Deutsch zu kommunizieren, und unsere Vertrautheit mit den Unterschieden zwischen ihrem heimischen Rechtssystem und demjenigen der Vereinigten Staaten von besonderer Bedeutung.

Hierbei handelt es sich vielfach um kleinere Herstellerbetriebe, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes ihre Produkte in die Vereinigten Staaten exportieren. Dies kann unerwartet zu einer Produkthaftungsklage führen, die gegen den Klienten irgendwo in den USA anhängig gemacht wird.

Durch unsere Arbeit mit europäischen Unternehmen verfügen wir über ein gute Expertise in den folgenden Rechtsfragen, die für solche Firmen, die in den USA in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind, wichtig sind: personenbezogene Zuständigkeit, forum non conveniens, Wahl des Gerichtsstandes, Rechtswahl und Zustellung von Klage und Gerichtsurkunden.

Wir kennen uns sowohl mit den Feinheiten der Beweisermittlung im Ausland (einschließlich der Anforderungen der Haager Konvention über das Beweismittelverfahren) als auch mit der Erlangung von Beweismitteln in den Vereinigten Staaten zur Verwendung in ausländischen Gerichtsverfahren sehr gut aus.

Aufgrund eines sehr gut ausgebildeten Netzwerkes von Korrespondenzanwälten ist es uns möglich, Deutsch-sprechende Mandanten in allen Teilen der Vereinigten Staaten zu vertreten. Zusätzlich zur Prozessvertretung stehen wir unseren Klienten in einer sehr großen Bandbreite von Angelegenheiten rechtsberatend zur Seite, u.a. in den Bereichen des Vertragsrechts, des Ordnungsrechts, in Fragen von Produktnormen und Sicherheitsheinweisen für Produkte und in weiteren verschiedenen Angelegenheiten, die dem U.S.-Rechtssystem eigen sind.